Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Henna Honegger Photography (nachfolgend Fotografin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte der Fotografin durch den Kunden (in Form von E-Mail, Brief oder Telefonat) bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung der Fotografin durch den Kunden.
Leistungen der Fotografin,
Rechte und PfLichten des Kunden
3) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin. Bildstil, Bildbearbeitung und die Vorauswahl der Aufnahmen, welche dem Kunden zur Auswahl übergeben werden, sind Bestandteil der gestalterischen Freiheit der Fotografin und unterliegen damit ihrem freien Ermessen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Sichtung der digitalen Bilddateien, welche nicht von der Fotografin vorausgewählt werden.
4) Digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
5) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin eine Hilfsperson seiner Wahl einsetzen (z.B. Assistenten)
6) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
7) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständig und zu vergütende Leistungen.
8) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
9) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
10) Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen (z.B. bei Gruppen).
11) Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
Nutzungsrechte
12) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
13) Bei vereinbarungswidriger Nutzung bzw. Weiterlizenzierung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Shootinghonorars zu bezahlen.
14) Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen, sofern mit dem Kunden vereinbart.
15) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.
16) Bei Veröffentlichung von Bildmaterial ohne Wasserzeichen, hat der Kunde stets für eine gebührende Namensnennung des Fotografen, Sorge zu tragen.
17) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
Haftung
18) Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
19) Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 18) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.
20) Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 10) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
21) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
Honorar
22) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist nach der Terminvereinbarung in der Regel innert 14 Tagen ab Rechnungsstellung an zu zahlen (max. 50%). Eine Buchung gilt erst nach Zahlungseingang der Anzahlung als verbindlich. Der restliche Betrag des Honorars wird nach dem Shooting in Rechnung gestellt und ist zahlbar innert 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Das Bildmaterial wird erst nach Zahlungseingang des Restbetrages in elektronischer Form (jpg) zur Verfügung gestellt.
23) Das Honorar (gemäss Ziffer 22) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
Stornierung / Terminverschiebung
24) Sobald eine Bestätigungs-E-Mail von Henna Honegger Fotografie erhalten wurde, wird dieser Termin für den Kunden freigehalten. Henna Honegger Fotografie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen. Für diese Reservierung wird keine Gebühr fällig.
25) Storniert der Kunde die Buchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno bis 21 Tage vor dem Termin: 0%;
Storno 20 bis 7 Tage vor dem Termin 25%;
Storno 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 50%;
Storno ab 2 Tagen vor dem Termin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurden.
26) Stornierungen haben telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Die Berechnung der oben genannten Honorare erfolgt nicht bei Unfall, plötzlicher Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegenden Gründe. Die Berechnung gilt auch nicht, wenn das Shooting in gegenseitiger Absprache infolge Schlechtwetter auf ein anderes Datum verschoben wird.
27) Die Fotografin behält sich das Recht vor, eine Sitzung wegen Krankheit, Notfall, Tod in der Familie, schlechtem Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall so schnell wie möglich informiert und das Shooting wird zum frühestmöglichen verfügbaren Termin verschoben. zu 100% in Rechnung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
28) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Fotografin, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.